Rechtsgebiete

Rechtsanwälte Erich Grösser und Kollegen Pforzheim

AGB-Recht : Bei der Erstellung oder Korrektur von Allgemeinen Geschäftsbedingungen leisten wir Hilfe unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze und der neuesten Rechtsprechung. Hauptthemen sind die rechtswirksame Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verträgen. Bei international geltenden Verträgen die Gültigkeit der AGB’s unter Berücksichtigung des internationalen Privatrechts. Insbesondere ist es unsere Aufgabe, die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu gewährleisten.

Oftmals geht es dabei darum, ob in AGB’s eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart werden kann, ob Haftungsbeschränkung und Freizeichnungen oder aber die Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen Gesetzes- und Rechtsprechungskonform vereinbart sind. Gleichermaßen bedeutsam sind oftmals Wettbewerbs- oder Preisanpassungsklauseln genauso wie die in AGBs zu vereinbarenden Sicherungsrechte wie Eigentumsvorbehalt oder verlängernden Eigentumsvorbehalt.

Arbeitsrecht : Wir beraten und vertreten Unternehmen ebenso wie Vorstände, Geschäftsführer, und leitende Angestellte, genauso wie wir auch jeden Arbeitnehmer vertreten. Wir sind bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen genauso behilflich, wie wir Beteiligte bei einer Änderung oder Beendigung von Vertragsverhältnissen sowie bei Konflikten, die dabei entstehen, vertreten.

Architektenrecht : Wir beraten und vertreten Architekten und auch Fachingenieure in allen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit ergeben. Insbesondere bei Honorarfragen, die sich aus der recht komplizierten und manchmal nur schwer nachvollziehbaren Regelung der HOAI ergeben, beraten und vertreten wir genauso wie im Falle, dass der Mandant zum Beispiel im Rahmen eines Gesamtschuldenausgleiches oder aber direkt als Haftender in Anspruch genommen wird.

Arzthaftungsrecht : Hilfestellung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Ärzte oder Krankenanstalten infolge verschiedenster Pflichtverletzungen auch und gerade bei Aufklärungs- oder Behandlungsfehlern. Dann Beratung und Vertretung in Schlichtungsver- fahren vor den Ärztekammern.

Bankenrecht : Verhandlungen mit Banken wegen Krediten und Kreditsicherheiten und Vertretung bei notleidenden Krediten oder in der Krise des Mandanten. Anwaltliche Beratung beim Kauf von Wertpapieren, stillen Beteiligungen oder anderen Anlageformen. Außergerichtlich und gerichtliche Vertretung bei Schlechtberatung aus Anlass von Anlagevermittlungen. In der Krise des Mandanten. Anwaltliche Beratung beim Kauf von Wertpapieren, stillen Beteiligungen oder anderen Anlageformen. Außergerichtlich und gerichtliche Vertretung bei Schlechtberatung aus Anlass von Anlagevermittlungen.

Bau- und Werkvertragsrecht : Hilfestellung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Ärzte oder Krankenanstalten infolge verschiedenster Pflichtverletzungen auch und gerade bei Aufklärungs- oder Behandlungsfehlern. Dann Beratung und Vertretung in Schlichtungsver- fahren vor den Ärztekammern.

Familien- und Erbrecht : Beratung und Vertretung in Fragen des ehelichen Güterrechts, Gestaltung von entsprechenden Verträgen unter Berücksichtigung möglicher Scheidungsfolgen, vor allem auch unter Berücksichtigung der Anforderungen, die sich aus Familienunternehmen ergeben. Sämtliche im Zusammenhang mit einer Trennung bzw. Ehescheidung einhergehenden rechtlichen Probleme sei es, dass diese aus der notwendigen Vermögensauseinandersetzung, aus dem Unterhaltsrecht oder aus dem Versorgungsausgleich resultieren, beantworten wir im Sinne der Mandantschaft. Dabei suchen wir wirtschaftlich angemessene außergerichtliche Lösungen. Sofern dies nicht gelingt, vertreten wir die Interessen der Mandantschaft vor Gericht.

Wir beraten sowohl bei privaten und geschäftlichen Nachfolgeregelungen. Wir gestalten letztwillige Verfügungen, also z.B. Erbverträge, Testamente oder auch gemeinschaftliche Ehegattentestamente und leisten Unterstützung bei einer Nachfolgeregelung im Unternehmen unter Einbeziehung der gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen.

Gesellschaftsrecht und Firmengründungen : In diesem Themenbereich sind wir vornehmlich beratend und rechtsgestaltend tätig. Neben dem Entwurf von Gesellschaftsverträgen von Personen, Kapitalgesellschaften, Genossenschafts- und Stiftungssatzungen beraten wir bei der Wahl der optimalen Rechtsform unter Beachtung unternehmensbezogener und familienrechtlicher Gesichtspunkte. Bei Konflikten zwischen Gesellschaftern, der Gesellschaft oder deren Organe sind wir nicht nur beratend tätig, sondern führen auch gerichtliche Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten und auch Schiedsgerichten.

Mit diesem Teil unserer Tätigkeit eng verbunden ist der Bereich des Unternehmenskaufes und der Unternehmensbeteiligung. Wir sind unterstützend sowohl beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen tätig. Der größte Teil unserer internationalen Tätigkeit in den letzten 15 Jahren bestand in der Beratung deutscher Unternehmen bei der Gründung von Firmen im westlichen Ausland, insbesondere Ukraine und Russland.

Grundstücksrecht : Beratung und Vertretung der Interessen der Mandantschaft bei sämtlichen Problemen, die mit dem Verkauf oder Erwerb von Grundstücken und dessen Belastung mit bestimmten Rechten zusammenhängen, genauso wie wir Mandanten im Rahmen einer Zwangsversteigerung, sei es als Schuldner oder Gläubiger vertreten. Ob es um eine beschränkt dingliche Belastung eines Grundstücks in Form einer Grunddienstbarkeit, um eine Nießbrauchbestellung, um die Bestellung eines Vorkaufsrecht oder die Bestellung von Hypotheken, Grundschulden o.ä. geht bedarf der Mandant in der Regel fachkundiger Beratung, die wir ihm bieten.

Handelsvertreter- und Vertriebsrecht : In diesem Themenbereich sind wir vornehmlich beratend und rechtsgestaltend tätig. Neben dem Entwurf von Gesellschaftsverträgen von Personen, Kapitalgesellschaften, Genossenschafts- und Stiftungssatzungen beraten wir bei der Wahl der optimalen Rechtsform unter Beachtung unternehmensbezogener und familienrechtlicher Gesichtspunkte. Bei Konflikten zwischen Gesellschaftern, der Gesellschaft oder deren Organe sind wir nicht nur beratend tätig, sondern führen auch gerichtliche Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten und auch Schiedsgerichten.

Mit diesem Teil unserer Tätigkeit eng verbunden ist der Bereich des Unternehmenskaufes und der Unternehmensbeteiligung. Wir sind unterstützend sowohl beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen tätig. Der größte Teil unserer internationalen Tätigkeit in den letzten 15 Jahren bestand in der Beratung deutscher Unternehmen bei der Gründung von Firmen im westlichen Ausland, insbesondere Ukraine und Russland.

Insolvenzrecht : In Kooperation mit dem Verbraucherinsolvenzbüro Pforzheim vertreten wir regelmäßig eine Vielzahl von Schuldner, die wir bei Bedarf im Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung vertreten. Unsere beratende Tätigkeit in der Insolvenz beginnt in der Regel zu dem Zeitpunkt, wenn in der Firma oder bei der Privatperson die Krise auftritt. Wir sind dabei regelmäßig bemüht im Interesse des Mandanten und seiner Gläubiger eine sachgerechte, eine Insolvenz vermeidende Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, vertreten wir – je nach Beauftragung – die Interessen des Schuldners oder aber des Gläubigers in der Insolvenz, sei es als Vertreter in Gläubigerausschüssen oder als Vertreter von Lieferanten- und Sicherheitspools.

Internationales Privatrecht : Wir beraten und gestalten für unsere Klienten deren grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten. Dabei geht es des Öfteren um die Wirksamkeit und Erstellung von Gerichtsstands- und Schiedsklauseln. Dabei sind einschlägige bilaterale oder multilaterale völkerrechtliche Übereinkommen zu beachten. Die große Erfahrung unserer Kanzlei auf dem ukrainischen und russischem Markt ermöglicht es uns deutsche Unternehmen in diesen Ländern zu betreuen, genauso wie wir in der Lage sind die Interessen ukrainischer oder russischer Unternehmungen in Deutschland rechtssichernd zu vertreten.

Immobilien- und Maklerrecht : Beratung und Vertretung sowohl der Verkäufer wie Käufer von Immobilien .Entwurf bzw. Vorbereitung der zu beurkundenden Notarverträgen im Zusammenwirken mit den kooperierenden Notaren. Durchsetzung von Rechten sowohl der Verkäufer wie Käufer bei fehlgeschlagenen Verträgen. Infolge unserer engen Kooperation mit Kollegen in sämtlichen europäischen Ländern und dort tätigen Notaren (dies gilt auch und insbesondere für die Ukraine und Russland) können wir den jeweiligen Mandanten auch bei einem Immobilienerwerb im Ausland vertreten und bieten so die – gerade bei einem Immobilienerwerb im Ausland – notwendige Rechtssicherheit.

Miet- und Pachtrecht : Fertigung und Korrektur von Mietverträgen. Durchsetzung von Mieterhöhungen. Durchsetzung der Rechte als Vermieter wie auch sämtlicher Rechte von Mietern, sei es im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturklauseln, der Geltendmachung oder Abwehr von Mängelbeseitigungs- oder Minderungsansprüchen. Beratungen zusammenhängend mit Betriebskostenabrechnungen, Beratung und Vertretung zusammenhängend mit Kündigungen von Miet- und Pachtverhältnissen, klagweise Durchsetzung von Räumungsansprüchen und Vollstreckung.

Stiftungsrecht : Hilfestellung bei der Gründung von Stiftungen im In- und Ausland. Beinhaltend Beratung zu erbrechtlichen Fragen. Im Zusammenwirken mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern Klärung der steuerrechtlichen Fragen bei der Gründung von Stiftungen.

Strafrecht : Außergerichtliche Beratung in allen strafrechtlichen Fragen. Wir treten als Strafverteidiger gegenüber Finanz- oder sonstigen Behörden und Gerichten auf. Ein Großteil unserer Tätigkeit betrifft Insolvenzstraftaten wie zum Beispiel Bankrott oder aber Insolvenzverschleppung und Verkehrsstraftaten wie z.B. Trunkenheitsfahrten, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, Nötigung u.a.

Wir vertreten nicht nur Täterinteressen, sondern auch Opfer einer Straftat im Wege der Nebenklage oder aber im Rahmen von der Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Auf Wunsch führen wir für Geschädigte auch ein Privatklagverfahren.

Verkehrordnungswidrigkeitsrecht und Verkehrsstrafrecht : Wir vertreten Mandanten in Straf- und Bußgeldverfahren, sei es durch Strafverteidigung, Strafanzeigen, Nebenklagevertreter, als Zeugenbeistand und auch im Adhäsionsverfahren. Wir arbeiten mit Kfz-Sachverständigen zusammen. Wir vertreten gegenüber Verwaltungsbehörde oder dem Gericht in Führerscheinfragen (Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbote, Sperrfrist, MPU u.a.).

Verkehrsrecht und Verkehrsunfallrecht : Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Unfallverursachern, Haftpflicht- oder Kaskoversicherungen unter Beachtung der Grundsätze des Schadensersatzrechtes zu Fahrzeugschäden, Sachverständigenkosten, Nutzungsentschädigung, Mietwagenkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschäden, Behandlungskosten und Schmerzensgeld.

Versicherungsrecht : Wir begleiten den Mandanten bei allen Problemen des allgemeinen Versicherungsrechts, sei es, das es um eine Beratung oder Vertretung in Krankenkassen-, Lebensversicherungs- oder Haftpflichtversicherungsrecht geht.

Vertragsrecht : Zu diesem Bereich gehört die Beratung und Unterstützung im Hinblick auf die Gestaltung und Abwicklung von sämtlichen Verträgen, seien es Kaufverträge, Werkverträge oder anderes. Insbesondere bei der Abwicklung von Verträgen ergeben sich oftmals Probleme, die unter Beachtung des allgemeinen Schuldrechts zu lösen sind. Hierzu gehört die rechtliche Beratung zum Haftungs- und Schadensersatzrecht und zwar umfänglich.

Vorsorgevollmachten : Wir bieten dem Mandanten an ihn bei der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht zu beraten, also für den Fall, dass der Mensch sein Recht auf Selbstbestimmung nicht mehr selbst ausüben kann. In dieser Vorsorgevollmacht bestimmt der Mandant, wer in der Zeit, während der er nicht in der Lage ist seinen eigenen Willen zu äußern, für ihn entsprechende Entscheidungen trifft.

Ob es nun um eine Vorsorgevollmacht, wie vorgenannt, geht oder aber um eine weitergehende Betreuungsvollmacht, in welcher Sie bestimmen wer im Fall der Fälle vom Vormundschaftsgericht als Betreuer eingesetzt wird, beraten wir Sie unter Beachtung der notwendigen Gesichtspunkte. Natürlich sind wir in der Lage Ihnen eine – auf Ihre Person und Situation abgestimmte – (General)Vollmacht oder auch eine Patientenverfügung zu gestalten.

Wirtschaftsrecht : Wir beraten und vertreten selbständige Erwerbstätige sei es aus Industrie, dem Handel, dem Handwerk, der Wirtschaft, dem Verkehr oder aus den freien Berufen, soweit es um die Vorschriften über die Zulassung zum Beruf und Gewerbe wie auch um den Bereich der staatlichen Wirtschaftslenkung und der Wirtschaftsförderung geht. Unsere Beratung umfasst das Recht der insoweit bestehenden Wettbewerbsbeschränkungen sowie für den internationalen Bereich das Außenwirtschaftsrecht.

Vor dem Hintergrund, dass die nationalen Rechtsvorschriften zunehmend durch die Norm des europäischen Gemeinschaftsrechts ergänzt oder verdrängt werden, ist eine sachgerechte Beratung insoweit von grundlegender Bedeutung.

Wohnungseigentumsrecht : Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Begründung oder dem Erwerb oder Verkauf von Wohneigentum. Die Durchsetzung von Gewährleistungsrechten gegenüber dem Verkäufer. Beratung und Vertretung in Streitigkeiten zwischen Eigentümern oder Streitigkeiten mit der Hausverwalter, sowohl außergerichtlich wie gerichtlich. Die gerichtliche Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen. Die Geltendmachung von Wohngeldansprüchen gegen säumige Zahler. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen schuldhafte Pflichtverletzung der Verwaltung.